Verordnung

 

 

Unsere Betreuungsangebote für Menschen mit einer Behinderung sind nach u.A. Beschluss verordnungsfähig.

Sie können die Gebühren über die Pflegekasse abrechnen, vorausgesetzt ihr Kind hat eine Pflegestufe und bekommt Betreuungsgeld.

Rufen Sie uns gern für ein Beratungsgespräch an.  (0151-20179609)

Ihr NaBeBa Team

 

 

 

 

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