Neue Corona-Regeln ab 02.11.2020 !!!

Neue Regeln in der Corona-Krise!

Liebe NaBeBa Freunde!

Wir müssen die neuen Regeln umsetzen.
Sie treten ab Montag, dem 2. Nov. 2020, in Kraft.

Das NaBeBa-Gelände gilt als „öffentlicher Raum“. Öffentlicher Raum ist immer dort, wo der private Raum endet. Da wir ein Gemeinschaftsprojekt und gemeinnütziger Verein sind, kann das NaBeBa-Gelände nicht als privater Raum behandelt werden.

Aus diesem Grunde haben wir nur wenig Spielraum bezüglich der Nutzung unserer Gebäude und der gesamten Anlage.

Es wurde von der Regierung festgelegt, dass sich höchstens 10 Personen aus höchstens zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen dürfen. Das heißt für uns, dass sich auf dem Gelände zwar Familien treffen dürfen, aber immer nur Personen aus höchstens zwei Haushalten. Sollten Menschen aus einem dritten Haushalt dazu kommen, können sie sich nicht mehr zu einer bestehenden Gruppe dazugesellen. Ist also das Kaninchenhaus bereits mit einer Gruppe aus 2 Haushalten besetzt, muß eine dritte und vierte Familie Abstand halten (mindestens 10 Meter) und erst mal zu den Schafen, Alpakas und Pferden gehen oder Garten, Matschecke und den Wald nutzen. Die Kinder der verschiedenen Gruppen dürfen nicht miteinander spielen. Wir haben uns entschieden, dass nur aktive Mitglieder, die einen Schlüssel besitzen, Zugang zum Gelände haben dürfen. Es ist niemanden erlaubt Nichtmitglieder mitzubringen. Bitte geht verantwortlich mit diesen Auflagen um. Es drohen dem NaBeBa und auch Euch ansonsten empfindliche Strafen.

Termine für Familienbesuche von Nichtmitgliedern werden mindestens bis zum 31.12.2020 nicht mehr vergeben. Wir können den organisatorischen Aufwand für ein solches Angebot, mit den bestehenden Auflagen, nicht mehr leisten.

Familien, die eine aktive Mitgliedschaft abschließen möchten, können das unter Umständen noch tun. Bitte verabredet zu diesem Zweck telefonisch einen Termin.

Unsere altersgemischten und integrativen Kinder- und Jugendgruppen, dienstags- und donnerstags, 15.00 – 18.00 Uhr, dürfen nicht mehr stattfinden. Es gibt, aufgrund einer sehr offenen Arbeit, keine feste Gruppenstruktur. Das Streuungsrisiko bei einer Infektion wäre zu groß. Mangels eines Verständnissen sind viele unserer Adressaten nicht in der Lage Abstände verläßlich einzuhalten.

Da die Regierung festgelegt hat, dass Schulen und Kindergärten nicht schließen werden, können der praktische Unterricht, Langzeitprojekte sowie Tagesbesuche (feste Schulklassen) und die Förderung von Kindergartenkindern (feste Gruppen), fortgesetzt werden!

Praktika und Arbeitsprojekte mit traumatisierten Menschen, Suchtkranken und Erwachsenen mit und ohne Behinderung, finden weiterhin statt. Da unser Gelände sehr groß ist und wir fast ausschließlich Draußen arbeiten, können hier die Abstandsregeln sehr gut eingehalten werden!

Ab den 1.12.2020 gelten folgende Änderungen der Hygienevorschriften.


– Es dürfen sich nur noch 5 Personen aus 2 Haushalten auf dem NaBeBa gemeinsam aufhalten.
– Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und Erwachsene müssen einen Mundschutz tragen, wenn sie den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.
– Alle anderen Regeln bleiben wie im November  2020 beschlossen.

Dorothee Zijp steht für Termine und Fragen, montags – freitags,
von 9.00 – 17.00 Uhr, zur Verfügung.